Verweigerte medizinische Hilfe für schwangere syrische Frau – Genugtuung auch für Ehemann
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer syrischen Familie teilweise gut, die 2014 von Brig nach Italien zurückgeführt wurde. Der damals schwangeren und an Schmerzen leidenden Frau war in Brig vom Grenzwachtkorps medizinische Hilfe verweigert worden. Der Ehemann hat als direkt Betroffener der seinerzeitigen Ereignisse ebenfalls Anspruch auf eine Genugtuung. Das Bundesgericht spricht ihm 1’000 CHF zu. (Urteil 2C_1016/2022)
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