Kryokonservierung von Samenzellen vor Geschlechtsangleichung
Social Freezing oder Medical Freezing?
Brigitte Tag
Martin Wyss
Rechtsgebiete:
Gesundheitsrecht
Zitiervorschlag: Brigitte Tag / Martin Wyss, Kryokonservierung von Samenzellen vor Geschlechtsangleichung, in: Jusletter 27. Januar 2025
Geschlechtsangleichende Behandlungen können die Fertilität der Betroffenen irreversibel beeinträchtigen. Das vorherige Einfrieren von Spermien erlaubt es, später mit eigenen Keimzellen ein Kind zu zeugen. Die zulässige Lagerungsdauer hängt davon ab, ob man diese Kryokonservierung rechtlich als eine solche aus sozialen Motiven – Social Freezing; zehn Jahre – oder aus medizinischer Indikation – Medical Freezing; lebenslänglich – qualifiziert. Da Geschlechtsangleichungen oft in jungen Jahren erfolgen, kann diese Auslegung für die Realisierung eines Kinderwunsches zentral sein. Dieser Beitrag bietet eine fortpflanzungsmedizinrechtliche Einordnung.
Inhaltsverzeichnis
1. Hintergrund und Problemaufriss
2. Social Freezing und Medical Freezing
2.1. Überblick
2.2. Auslegung
2.3. Würdigung
3. Internationaler Vergleich
4. Schluss
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