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Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten
Rechtsgebiete:
Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten, in: Jusletter 10. März 2025
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. März 2025 die Verordnung über die Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl und Aluminiumproduzenten von strategischer Bedeutung gutgeheissen und rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Die Verordnung gilt bis Ende 2028. Die beschlossenen Massnahmen sollen die Kreislaufwirtschaft der Schweiz stärken und Arbeitsplätze erhalten.