Ab 1. Juli können Produktfälschungen in Kleinsendungen einfacher vernichtet werden
Immaterialgüterrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Ab 1. Juli können Produktfälschungen in Kleinsendungen einfacher vernichtet werden, in: Jusletter 30. Juni 2025
Bei über 90% der an der Grenze festgestellten Produktfälschungen handelt es sich um Kleinsendungen mit bis zu drei Gegenständen. Das vereinfachte Verfahren für zurückbehaltene Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht macht es für Rechteinhaber einfacher und effizienter, gegen Fälschungen vorzugehen. Es tritt per 1. Juli 2025 in Kraft.
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