Die neue 24-Stunden-Meldepflicht für Cyberangriffe nach ISG
Paradigmenwechsel im Umgang mit kritischen Vorfällen
Fabian Teichmann
Zitiervorschlag: Fabian Teichmann, Die neue 24-Stunden-Meldepflicht für Cyberangriffe nach ISG, in: Jusletter 29. September 2025
Die ab dem 1. April 2025 geltende 24-Stunden-Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen markiert einen Paradigmenwechsel im Schweizer Informationssicherheitsrecht. Betreiber sind verpflichtet, schwerwiegende Angriffe binnen 24 Stunden dem neuen Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) zu melden. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Angriffsmustern, die Warnung anderer Betreiber und eine erhöhte Resilienz kritischer Systeme. Der Beitrag analysiert Anwendungsbereich und Ausgestaltung der Pflicht (Art. 74a ff. ISG, CSV), prüft Konflikte mit Geheimhaltungs- und Datenschutzrecht und diskutiert erste Erfahrungen sowie Reformimpulse.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Normative Grundlagen
A. Gesetzliche Verankerung
B. Kritische Infrastrukturen
C. Meldegegenstand und Schwellenwert
D. Inhalt und Ablauf der Meldung
E. Durchsetzung und Sanktionen
II. Dogmatische Analyse
A. Rechtsnatur und Zweck der Meldepflicht
B. Abgrenzungen und Pflichtenprogramm
C. Verhältnis zu branchenspezifischen Pflichten
D. Geheimhaltungs- und Datenschutzaspekte
E. Kooperation zwischen BACS und anderen Stellen
F. Vergleich mit ausländischen Regelungen
III. Rechtsprechung
IV. Literaturstand & Kritik
Schluss
Literaturverzeichnis
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