Liebe Leser*innen
Die Einführung der 13. AHV-Rente per 1. Januar 2026 wirft neue Auslegungsfragen im Zusammenhang mit Überbrückungsrenten auf, wie sie in Gesamtarbeitsverträgen, Sozialplänen und Vorsorgereglementen vorgesehen sind. Im Zentrum steht die Frage, ob dieser zusätzliche Rentenanteil bei der Berechnung weiterer Leistungen zu berücksichtigen ist. Marc Arnold und Luca Cirigliano zeigen im Beitrag Die 13. AHV-Rente als Auslegungsproblem die praktischen Konsequenzen für Arbeitgeber, Sozialpartner und Vorsorgeeinrichtungen sowie den daraus resultierenden Anpassungs- und Klärungsbedarf.
Durch die sog. «Masseneinwanderungsinitiative» wurde Art. 121a BV über die Steuerung der Zuwanderung in die Schweizer Bundesverfassung eingeführt. Er sieht unter anderem vor, dass keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die gegen diesen Artikel verstossen. In der Diskussion über die Bilateralen III wird neuerdings vereinzelt vorgebracht, das Änderungsprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union sei nicht mit dieser Bestimmung vereinbar. Die Lehre, hier vertreten durch Alberto Achermann, Véronique Boillet, Martin Dumermuth, Astrid Epiney, Maya Hertig Randall, Francesco Maiani, Andreas Th. Müller, Benedikt Pirker, Christa Tobler und Peter Uebersax, ist anderer Auffassung. Der Beitrag Verletzen die Bilateralen III den Zuwanderungsartikel der Bundesverfassung? zeigt, warum die kritischen Stimmen nicht zu überzeugen vermögen und im Übrigen auch der langjährigen Vertragspraxis widersprechen.
Elterliche Trennungskonflikte werden zunehmend über digitale Kanäle ausgetragen. Öffentliche Posts, Kampagnen und massenmediale Anschlusskommunikation können die kindliche Privatsphäre irreversibel beschädigen. Tim Oliver Köbrich untersucht in Das Kind am digitalen Pranger, unter welchen Voraussetzungen diese digitale Exposition eine eigenständige Kindeswohlgefährdung nach Art. 307 Abs. 1 ZGB darstellt. Er entwickelt Prüfungsachsen, ein abgestuftes Massnahmenmodell und ordnet die Problematik ein.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Sportgericht den Ausgang eines bereits beendeten Fussballspiels nachträglich neu schreiben? Die Entscheidung der Berufungsjury der Confédération Africaine de Football (CAF) vom März 2026, Marokko im Spiel gegen Senegal im Finale des Afrikanischen Nationen-Pokals “am grünen Tisch” als Sieger zu erklären, wirft eine zentrale Frage der „lex sportiva“ auf. Unter Anwendung des vom Sportschiedsgericht (CAS) üblicherweise herangezogenen Analyserahmens – Verfahrensgerechtigkeit, Rechtssicherheit und Verhältnismässigkeit – vertritt Théophile Mendy in Sénégal–Maroc (CAN 2025) : la décision de la CAF du 17 mars 2026 à l’épreuve du TAS – vers une justice sportive soutenable die Auffassung, dass eine solche Ergebniskorrektur eine Ausnahme bleiben muss.
Wir wünschen eine erkenntnisreiche und vergnügliche Lektüre!
Stephan Kilian und das Jusletter Team
PS in eigener Sache: Jusletter legt über Pfingsten eine kurze Pause ein. Die nächste Ausgabe erscheint am 1. Juni 2026 als Schwerpunktausgabe zum Thema «Kriminalität und Gewässerschutz».
Abstract
Die Einführung der 13. AHV-Rente per 1. Januar 2026 wirft neue Auslegungsfragen u.a. zu Überbrückungsrenten in Gesamtarbeitsverträgen, Sozialplänen und Vorsorgereglementen auf. Im Zentrum steht die Frage, ob der zusätzliche 13. Rentenanteil bei deren Berechnung zu berücksichtigen ist. Der Beitrag zeigt anhand eines praxisnahen Falls eines Sozialplanes, dass Verweise auf die AHV-Rente regelmässig dynamisch auszulegen sind. Daraus folgt beispielsweise, dass die 13. AHV-Rente bei der Berechnung von Überbrückungsrenten grundsätzlich zu berücksichtigen ist.
Abstract
Durch die sog. «Masseneinwanderungsinitiative» wurde Art. 121a BV über die Steuerung der Zuwanderung in die Schweizer Bundesverfassung eingeführt. Er sieht in seinem Absatz 4 vor, dass keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die gegen diesen Artikel verstossen. In der Diskussion über die Bilateralen III wird neuerdings vereinzelt vorgebracht, das Änderungsprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union sei nicht mit dieser Bestimmung vereinbar. Die grosse Mehrheit der Lehre ist anderer Auffassung. Der vorliegende Beitrag zeigt, warum die kritischen Stimmen nicht zu überzeugen vermögen und im Übrigen auch der langjährigen Vertragspraxis widersprechen.
Abstract
Elterliche Trennungskonflikte werden zunehmend über digitale Kanäle ausgetragen. Öffentliche Posts, Kampagnen und massenmediale Anschlusskommunikation können die kindliche Privatsphäre irreversibel beschädigen. Der Autor untersucht, unter welchen Voraussetzungen diese digitale Exposition eine eigenständige Kindeswohlgefährdung nach Art. 307 Abs. 1 ZGB darstellt. Er entwickelt Prüfungsachsen, ein abgestuftes Massnahmenmodell und ordnet die Problematik grundrechtlich, datenschutzrechtlich und rechtsphilosophisch resp. -soziologisch ein.
Abstract
Der Entscheid der Berufungsjury des afrikanischen Fußballverbandes CAN vom 17. März 2026, mit dem Senegal der Sieg im Finale des Afrika-Cups der Nationen Marokko 2025 aberkannt und Marokko der Titel zugesprochen wurde, wirft eine für die lex sportiva zentrale Frage auf: Unter welchen Voraussetzungen darf eine Instanz das Ergebnis eines abgeschlossenen Spiels nachträglich abändern? Unter Anwendung des vom Court of Arbitration for Sport (CAS) klassischerweise herangezogenen Prüfrasters – Verfahrensgerechtigkeit, Rechtssicherheit und Verhältnismässigkeit – vertritt der vorliegende Beitrag die Auffassung, dass eine solche nachträgliche Ergebniskorrektur die Ausnahme bleiben muss und dass, sofern das Spiel regulär zu Ende geführt wurde, eine konsequente Disziplinierung in Verbindung mit gezielten Abhilfemassnahmen eine dem Spielzweck besser gerecht werdende Antwort darstellt. (xf)
Abstract
In einer Zeit tiefgreifender geopolitischer Entwicklungen setzt der Bundesrat ein Zeichen für den freien Seeverkehr und das Völkerrecht. Er hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2026 den Beitritt zum Protokoll über die dauerhafte Neutralität und den Betrieb des Panamakanals beschlossen. Das Protokoll sieht vor, dass die Durchfahrt durch den Panamakanal für alle Staaten und zu allen Zeiten offen und sicher sein soll.
Abstract
Das Verwaltungsstrafrecht soll den Regeln des Strafverfahrensrechts angepasst werden. Aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen Kosten für den Bund und vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage soll die Anpassung möglichst kostenschonend erfolgen. An seiner Sitzung vom 13. Mai 2026 hat der Bundesrat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erteilt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 12. Mai 2026 die Anhörung zur teilrevidierten GwV-FINMA eröffnet. Die Anhörung dauert bis zum 9. Juni 2026.
Abstract
Der Bundesrat will mit punktuellen Neuerungen das Stockwerkeigentumsrecht besser den Bedürfnissen der Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer anpassen. So sollen namentlich die Begründung von Stockwerkeigentum bei noch nicht gebauten Liegenschaften explizit geregelt und ein Klagerecht für die Errichtung eines Erneuerungsfonds eingeführt werden. An seiner Sitzung vom 13. Mai 2026 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im Mai 2026. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter