Jusletter

«Nichts Genaues» weiss man nicht: Altersbestimmung im schweizerischen Asylverfahren

Unter besonderer Berücksichtigung der Verfassungskonformität medizinisch-forensischer Altersgutachten

  • Autor/Autorin: Joël Olivier Müller
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Joël Olivier Müller, «Nichts Genaues» weiss man nicht: Altersbestimmung im schweizerischen Asylverfahren, in: Jusletter 20. März 2017
Im Spannungsfeld zwischen der Wahrung des Kindeswohls und der behördlichen Missbrauchsbekämpfung stellt die asylrechtliche Altersbestimmung eine verantwortungsvolle sowie herausfordernde Aufgabe dar. In Ermangelung gesetzlicher Normierungen oder verbindlicher Richtlinien variiert die behördliche Methodik der Altersbestimmung innerhalb Schweiz. Der Beitrag vermittelt zuerst einen Überblick über die allgemeine Methodik der asylrechtlichen Altersbestimmung. Infolgedessen wird der Gesetzes- und Verfassungsmässigkeit medizinischer Altersbestimmungen ein besonderes Augenmerk gewidmet.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.