«Nichts Genaues» weiss man nicht: Altersbestimmung im schweizerischen Asylverfahren
Unter besonderer Berücksichtigung der Verfassungskonformität medizinisch-forensischer Altersgutachten
Im Spannungsfeld zwischen der Wahrung des Kindeswohls und der behördlichen Missbrauchsbekämpfung stellt die asylrechtliche Altersbestimmung eine verantwortungsvolle sowie herausfordernde Aufgabe dar. In Ermangelung gesetzlicher Normierungen oder verbindlicher Richtlinien variiert die behördliche Methodik der Altersbestimmung innerhalb Schweiz. Der Beitrag vermittelt zuerst einen Überblick über die allgemeine Methodik der asylrechtlichen Altersbestimmung. Infolgedessen wird der Gesetzes- und Verfassungsmässigkeit medizinischer Altersbestimmungen ein besonderes Augenmerk gewidmet.
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