Invalidenrentenanspruch bei depressiven Erkrankungen
Eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts
Seit einiger Zeit urteilt das Bundesgericht regelmässig, dass therapierbare, leicht bis mittelschwer ausgeprägte Depressionen nie invalidisierend seien und verneint den Rentenanspruch von versicherten Personen mit diesen Diagnosen. Depressive Erkrankungen und daraus folgende Erwerbsausfälle sind sehr häufig. Diese Rechtsprechung hat daher eine erhebliche sozialpolitische Tragweite und weckt zahlreiche medizinische und rechtliche Bedenken. Sie wird mit dem Beitrag deshalb kritisch hinterfragt.
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