Geschlossene Asylunterkünfte
Kompetenzen der Kantone und grundrechtliche Anforderungen
Die Organisation der Asylunterkünfte stellt den Bund, die Kantone und die Gemeinden vor grosse Herausforderungen. In der Gestaltung der Asylpolitik treten die geltenden Verpflichtungen der Behörden immer wieder mit den Forderungen nach geschlossenen Asylunterkünften zum Schutz der Bevölkerung in Konkurrenz. Der Beitrag prüft die Unterbringung von Asylsuchenden in geschlossenen Unterkünften auf ihre Vereinbarkeit mit der Rechtsordnung der Schweiz. Die Untersuchung führt zum Ergebnis, dass sich geschlossene Asylunterkünfte weder mit dem geltenden Bundesrecht noch mit den Grund- und Menschenrechten vereinbaren lassen.
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