Liebe Leserinnen und Leser
Bitcoin ist ein weltweit verfügbares dezentrales Zahlungssystem und der Name einer digitalen Geldeinheit. Überweisungen werden von einem Zusammenschluss von Rechnern über das Internet und mithilfe einer speziellen Peer-to-Peer-Anwendung abgewickelt, sodass dabei keine zentrale Abwicklungsstelle – wie im herkömmlichen Bankverkehr – benötigt wird (siehe auch Jean-Daniel Schmid / Alexander Schmid, Bitcoin – eine Einführung in die Funktionsweise sowie eine Auslegeordnung und erste Analyse möglicher rechtlicher Fragestellungen, in: Jusletter 4. Juni 2012). Vincent Mignon widmet sich der rechtlichen Qualifikation von Bitcoins. Er sieht in Bitcoins, trotz bisher fehlender gesetzlicher Grundlage, das Zahlungsmittel der Zukunft.
Auf Bundesebene wird die Frage der Einführung einer gesetzlichen Grundlage für geschlossene Asylunterkünfte im Asylwesen seit den 1990er Jahren im politischen Prozess immer wieder aufgeworfen. Die politischen Vorstösse zur Einführung geschlossener Unterkünfte werden mit unterschiedlichen Zwecken begründet: Verbreitet wird der sicherheitspolizeiliche Zweck, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen, angeführt. Markus Schefer und Vanessa Rüegger überprüfen, ob sich diese aktuell wieder aufgenommene Forderung nach geschlossenen Asylunterkünften überhaupt mit der Schweizer Rechtsordnung vereinbaren lässt und kommen zum Ergebnis, dass diese weder mit den Grund- noch mit den Menschenrechten der Bundesverfassung konform ist.
Stösst das Institut des Stockwerkeigentums an seine Grenzen? Markus W. Stadlin kritisiert, dass energetisch sinnvolle oder dem Werterhalt verpflichtete Sanierungsmassnahmen wegen der nicht ausreichend flexiblen Struktur des Instituts Stockwerkeigentum entweder gar nicht oder in einer bautechnisch unzureichenden Art und Weise vorgenommen werden. Er fordert daher «Reaktionen seitens Gesetzgeber, Rechtsprechung und Verbände und erwägt die Anpassung der Reglemente im Hinblick auf die Zulässigkeit von Mehrheitsentscheiden» (siehe auch Monika Pfaffinger, Einblick in die Architektur des Stockwerkeigentums – Rückblick auf den 1. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums, in: Jusletter 27. Juni 2011).
Cyrill Süess und Rolf Kuhn betrachten die vorgesehene Revision des im internationalen Verhältnis stattfindenden scheidungsrechtlichen Vorsorgeausgleichs. Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt dem ausländischen Scheidungsrichter weitreichende Abweichungen von den Bestimmungen des Schweizer Zivilgesetzbuchs. Mit der neuen Gesetzesvorlage wäre dies nicht mehr möglich. Zusammenfassend halten die Autoren fest, dass auch diese zur Diskussion stehende Gesetzesvorlage keine Gesamtlösung für den scheidungsrechtlichen Ausgleich der beruflichen Vorsorge im internationalen Verhältnis schaffen kann.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat Leiterin Jusletter Suisse Romande |