Jusletter

Rechtswidrige Observationen in der IV – Verwertbarkeit der Observationserkenntnisse

Bemerkung zum Leitentscheid 9C_806/2016 vom 14. Juli 2017 (zur Publikation vorgesehen)

  • Autoren/Autorinnen: Thomas Gächter / Michael E. Meier
  • Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung, Sozialversicherungsrecht, Menschenrechte
  • Zitiervorschlag: Thomas Gächter / Michael E. Meier, Rechtswidrige Observationen in der IV – Verwertbarkeit der Observationserkenntnisse, in: Jusletter 14. August 2017
Das Bundesgericht hat in einem Leitentscheid vom 14. Juli 2017 festgehalten, dass Art. 59 Abs. 5 IVG keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Invalidenversicherung bilde, um Observationen von IV-Versicherten durchzuführen. Gleichwohl liess das Bundesgericht die Verwertung der rechtswidrig erlangten Observationsbeweise mit der Begründung zu, das öffentliche Interesse an der Verhinderung des Versicherungsmissbrauches überwiege. Diese – eher überraschende – Verwertbarkeit der Beweismittel ist kritisch zu hinterfragen.

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