Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Der Beitrag enthält einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Sachenrecht vom 1. April 2015 bis zum 21. Juli 2017. Ziel ist es, den am Sachenrecht interessierten Praktikern einen raschen Überblick über die aktuelle bundesgerichtliche Praxis zu vermitteln. Berücksichtigt wurden sowohl in der amtlichen Sammlung des Bundesgerichts publizierte wie auch ausgewählte, nur im Internet zugängliche Entscheide.
Abstract
Das Bundesgericht hat in einem Leitentscheid vom 14. Juli 2017 festgehalten, dass Art. 59 Abs. 5 IVG keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Invalidenversicherung bilde, um Observationen von IV-Versicherten durchzuführen. Gleichwohl liess das Bundesgericht die Verwertung der rechtswidrig erlangten Observationsbeweise mit der Begründung zu, das öffentliche Interesse an der Verhinderung des Versicherungsmissbrauches überwiege. Diese – eher überraschende – Verwertbarkeit der Beweismittel ist kritisch zu hinterfragen.
Abstract
Im Auftrag des Bundesamtes für Justiz untersuchten die Autoren des Beitrages die Praxis der KESB betr. den Kindesunterhalt aufgrund der Gesetzesnovelle zur gemeinsamen elterlichen Sorge. Das Vorgehen von KESB-Mitarbeitenden wurde in einer Online-Umfrage mit Zustimmungsfragen sowie typischen Fallsituationen eruiert. Unabhängig vom Status (gemeinsame bzw. alleinige elterliche Sorge) beurteilen die KESB Unterhaltsfragen weitgehend einheitlich. Es zeigen sich aber verschiedene Unsicherheiten im Umgang mit der Frage des Unterhaltes. Die Ergebnisse werden kritisch beleuchtet und in den Kontext der höchstrichterlichen Rechtsprechung gestellt.
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Einmal mehr hat das Bundesgericht mit einem (wohl unbedachten) obiter dictum für Verwirrung gesorgt. Betroffen ist das Kündigungsrecht bei der Wohn- und Geschäftsraummiete. Der Beitrag zeigt auf, worum es geht.
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BGer – Das Betreibungsamt Frauenfeld TG hat einem Schweizer die liechtensteinische AHV-Rente von rund 40 Franken zu Unrecht gepfändet. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die AHV-Rente von Liechtenstein sei vergleichbar mit der schweizerischen und deshalb gleich zu behandeln. (Urteil 5A_630/2016)
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BGer – Der missglückte Abschlag eines heute 68-Jährigen auf dem Golfplatz Kyburg (ZH), der im Gesicht eines anderen Spielers landete, hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_1332/2016)
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BGer – Das Bundesgericht hat die Anträge des Vereins IG Fluglärm für weitere Einschränkungen des Fluglärms auf dem Flugfeld Beromünster (LU) abgewiesen. Damit bleibt es beim bewilligten Betriebsreglement mit der vom Bundesverwaltungsgericht gutgeheissenen Aufnahme der Betriebszeiten. (Urteil 1C_462/2016)
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juni 2017 bis und mit 16. Juli 2017 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
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