Die ersten Urteile des Bundesgerichts zur Landesverweisung (Art. 66a ff. StGB)
Erste Erkenntnisse – erste Widersprüche
Dieser Beitrag analysiert die ersten zur Publikation vorgesehenen Bundesgerichtsurteile zur strafrechtlichen Landesverweisung nach Art. 66a ff. StGB. Während BGE 144 IV 332 zur Frage der Auslegung der Härtefallklausel in Art. 66a Abs. 2 StGB Klärungen bringt, wirft das Urteil 6B_235/2018 vom 23. November 2018, was das Verhältnis zwischen dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU und der strafrechtlichen Landesverweisung betrifft, eher Fragen auf. Die unterschiedlichen Ansätze in den beiden Urteilen machen es für die kantonale Praxis nach wie vor schwierig zu wissen, was gilt. Der Beitrag liefert zudem noch eine Übersetzung der rechtlichen Erwägungen in BGE 144 IV 332.
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