Neues Sanierungsrecht verabschiedet – voraussichtliches Inkrafttreten bereits am 1. Januar 2014
In der Sommersession 2013 haben die Eidgenössischen Räte überraschend schnell das revidierte SchKG verabschiedet. Vermutetes Inkrafttreten dürfte der 1. Januar 2014 sein. Die Vorlage bringt beachtliche Neuerungen im Sanierungsrecht und insbesondere auch bei den obligationenrechtlichen Bestimmungen zum Arbeitsrecht.
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