Empfang der Wohnungskündigung bei Ferienabwesenheit
Das Bundesgericht bestätigt in seinem zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_293/2016 vom 13. Dezember 2016 die Anwendung der sog. absoluten Empfangstheorie auf den Empfang der Kündigung des Mietverhältnisses. Wegen einer zehntägigen Ferienabwesenheit konnte die Mieterin die eingeschrieben zugestellte Kündigung nicht auf der Poststelle abholen. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist wurde sie von der nochmals zugesandten Kündigung überrascht. Der Entscheid wirkt unbillig. Die konsequente Haltung des Bundesgerichts dient jedoch der Rechtssicherheit und wirkt unangemessenen Folgen bei einer missbräuchlichen Nichtentgegennahme von Sendungen entgegen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt
- II. Beurteilung durch kantonale Instanzen
- 1. Mietgericht des Kantons Genf
- 2. Genfer Obergericht
- III. Erwägungen des Bundesgerichts
- 1. Eintretensfrage
- 2. Massgeblichkeit der absoluten Empfangstheorie
- 3. Anwendung der absoluten Empfangstheorie auf den vorliegenden Fall
- 4. Rechtslage bei anderweitiger Verhinderung und Irrelevanz der Erwartungshaltung
- 5. Keine Nichtigkeit der Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen
- IV. Würdigung
- 1. Entwicklung der Rechtsprechung zur Empfangstheorie bei der Kündigung im Mietrecht
- 2. Absolute Empfangstheorie bei Abwesenheit der Mieterin
- 3. Ablehnung der relativen Empfangstheorie bei Mietvertragskündigungen
- 4. Irrelevanz der fehlenden Erwartungshaltung der Mieterin
- 5. Kritik
- a) Möglichkeit der Kenntnisnahme des Schreibens
- b) Grund der Abwesenheit der Mieterin
- c) Wissensstand des Vermieters
- d) Gerechter Interessenausgleich
- e) Beurteilung gemäss relativer Empfangstheorie
- V. Folgerungen
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare