Abstract
Das Thema, dem sich dieser Beitrag zuwendet, ist in seiner existenziellen Bedeutung für alle von uns nicht hoch genug zu werten: Die Frage danach, wer über das Lebensende eines Menschen bestimmen darf und wie eine solche Entscheidung getroffen werden soll. Entscheidungsprozesse bei Urteilsunfähigkeit eines Patienten stellen Betroffene und Beteiligte vor besondere Herausforderungen, weshalb diese im Fokus der Betrachtung stehen. Nach einer kritischen Gegenüberstellung von Rechtslage und Realität im Kontext von Lebensendentscheidungen werden Anregungen für die Weiterentwicklung von rechtlicher Regelung und medizinischer Praxis präsentiert.
Abstract
Das Thema, dem sich dieser Beitrag zuwendet, ist in seiner existenziellen Bedeutung für alle von uns nicht hoch genug zu werten: Die Frage danach, wer über das Lebensende eines Menschen bestimmen darf und wie eine solche Entscheidung getroffen werden soll. Entscheidungsprozesse bei Urteilsunfähigkeit eines Patienten stellen Betroffene und Beteiligte vor besondere Herausforderungen, weshalb diese im Fokus der Betrachtung stehen. Nach einer kritischen Gegenüberstellung von Rechtslage und Realität im Kontext von Lebensendentscheidungen werden Anregungen für die Weiterentwicklung von rechtlicher Regelung und medizinischer Praxis präsentiert.

Abstract
Das Bundesgericht wird regelmässig angerufen, über den unfallbedingten Charakter von Zahnschäden, die während der Nahrungsaufnahme auftreten, zu entscheiden. Zuletzt galt es festzustellen, ob eine Zahnschädigung aufgrund des Kontakts mit einem Sandkorn oder einem kleinen Kieselstein im Innern einer Morchel, als unfallbedingt gilt oder nicht. Falls die Richter diese Frage verneint haben, bietet dieses Urteil eine Gelegenheit den Begriff des Zahnunfalls zu überdenken – insbesondere bezüglich der aussergewöhnlichen Natur des Ursprungs der Verletzung und den spezifischen Anforderungen an die Beweismittel. (sts)
Abstract
Seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1984 hat das Bundesgesetz über die Unfallversicherung, im Gegensatz zu den Gesetzen der meisten anderen Sozialversicherungen, keine grundlegende Änderung erfahren. Nach heftigen Kontroversen zwischen 2008 und 2010 in der Kommission des Nationalrates und Rückweisung des Revisionsentwurfs an den Bundesrat im Frühjahr 2011 wurde die Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung in der Schlussabstimmung am 25. September 2015 in beiden Räten angenommen. Der Beitrag zeigt einige der wichtigsten Änderungen im Gesetz und in der Verordnung auf, die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind. (bak)
Abstract
Das Bundesgericht hat mit Urteil 26. Oktober 2016 seine Rechtsprechung bestätigt, wonach Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung – gegen den Wortlaut des UVG und im Gegensatz zum Gesetz immer – zeitlich zu begrenzen sind, wenn im Fall einer Hospitalisierung und neben einer Rentenleistung eine Hilflosenentschädigung an einen hospitalisierten Versicherten bezahlt wird. (bak)
Abstract
Mit Urteil 9C_730/2015 vom 16. September 2016 schützte das Bundesgericht eine Klage des Kantonsspitals St. Gallen gegen die KPT und verpflichtete diese, als Grundversicherung die Kosten für die Behandlung mit dem Arzneimittel Myozyme© zu übernehmen. Die Kosten belaufen sich auf rund CHF 370‘000 während der ersten zwölf Monate der Behandlung. Die Autoren beleuchten in Bezug auf die Kostentragungspflicht der Grundversicherungen die rechtliche Situation de lege lata, werfen aber auch volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Fragen bezüglich der Kostentragungspflicht bei teuren Arzneimitteln auf.
Abstract
In Belgien wurde 2014 die Möglichkeit der Sterbehilfe auf Minderjährige ausgeweitet. Dies hat «bio-juristischen Überlegungen» über die Bedürfnisse und Rechte welche auf dem Spiel stehen, geweckt. Gibt es im eigentlichen Sinn ein «Recht auf Sterben»? Oder sollte nicht das Bedürfnis/das Recht des Kranken nicht zu leiden und nicht in den letzten Momenten seines Lebens alleine gelassen zu werden, im Vordergrund stehen? (sts)
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an die Aufklärung von Versuchspersonen über die Deckung von Schäden bei Forschungsvorhaben. Ausgangspunkt ist das Urteil 4A_549/2015 des Bundesgerichts vom 27. Juni 2016, in welchem es die Genugtuungsforderung eines Mannes ablehnte, der als Teilnehmer an einer Medikamentenstudie bleibende Lähmungen erlitt. Neben der Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Forschung mit Personen, will der Beitrag das Bewusstsein für die Besonderheiten des Arzt-Patienten-Verhältnisses im Rahmen von Forschungsvorhaben wecken und regt die Verbesserung der Humanforschungsgesetzgebung und weitere Massnahmen an.
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Informationspflicht des Anbieters von direct-to-consumer Gentestes (DTC GT) unter dem Gesichtspunkt des Vorentwurfes zum Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (VE-GUMG). Hierbei erfolgt aufgrund einer geplanten Erweiterung der Zulassung von DTG GT eine Darstellung des vorgeschlagenen Rechtsrahmens.
Abstract
Mit Urteil 9C_730/2015 vom 16. September 2016 schützte das Bundesgericht eine Klage des Kantonsspitals St. Gallen gegen die KPT und verpflichtete diese, als Grundversicherung die Kosten für die Behandlung mit dem Arzneimittel Myozyme© zu übernehmen. Die Kosten belaufen sich auf rund CHF 370‘000 während der ersten zwölf Monate der Behandlung. Die Autoren beleuchten in Bezug auf die Kostentragungspflicht der Grundversicherungen die rechtliche Situation de lege lata, werfen aber auch volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Fragen bezüglich der Kostentragungspflicht bei teuren Arzneimitteln auf.
Abstract
In Belgien wurde 2014 die Möglichkeit der Sterbehilfe auf Minderjährige ausgeweitet. Dies hat «bio-juristischen Überlegungen» über die Bedürfnisse und Rechte welche auf dem Spiel stehen, geweckt. Gibt es im eigentlichen Sinn ein «Recht auf Sterben»? Oder sollte nicht das Bedürfnis/das Recht des Kranken nicht zu leiden und nicht in den letzten Momenten seines Lebens alleine gelassen zu werden, im Vordergrund stehen? (sts)
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an die Aufklärung von Versuchspersonen über die Deckung von Schäden bei Forschungsvorhaben. Ausgangspunkt ist das Urteil 4A_549/2015 des Bundesgerichts vom 27. Juni 2016, in welchem es die Genugtuungsforderung eines Mannes ablehnte, der als Teilnehmer an einer Medikamentenstudie bleibende Lähmungen erlitt. Neben der Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Forschung mit Personen, will der Beitrag das Bewusstsein für die Besonderheiten des Arzt-Patienten-Verhältnisses im Rahmen von Forschungsvorhaben wecken und regt die Verbesserung der Humanforschungsgesetzgebung und weitere Massnahmen an.
Abstract
Das Bundesgericht hat mit Urteil 26. Oktober 2016 seine Rechtsprechung bestätigt, wonach Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung – gegen den Wortlaut des UVG und im Gegensatz zum Gesetz immer – zeitlich zu begrenzen sind, wenn im Fall einer Hospitalisierung und neben einer Rentenleistung eine Hilflosenentschädigung an einen hospitalisierten Versicherten bezahlt wird. (bak)
Abstract
Der Juristentag 2016 in Crans-Montana war dem Thema «Der Mensch, seine Gesundheit und das Recht» gewidmet, d.h. dem Gesundheitsrecht im weiteren Sinn. Die Festgabe zu diesem Juristentag stammt diesmal nicht etwa (nur) von Juristinnen und Juristen des Gastgeberkantons (Wallis), sondern gleich von der ganzen Romandie. Die von Anne-Sylvie Dupont und Olivier Guillod sowie dem Neuenburger Institut du droit de la Santé (IDS) offerierte Festgabe vereint Beiträge aus der ganzen Westschweiz und beeindruckt sowohl durch die Breite wie auch die Tiefe der Themenbearbeitung.
Abstract
Diese Rubrik gibt Hinweise auf Neuerscheinungen im Gesundheitsrecht. Sie wird auf Grund von nahezu hundert juristischer und medizinischer Zeitschriften aus der Schweiz und dem Ausland zusammengestellt. Diese Nummer umfasst grundsätzlich die Periode vom 30. Juni 2016 bis zum 19. Dezember 2016.
Abstract
EGMR – Die Schweiz hat mit der Ausschaffung eines Tamilen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltene Folterverbot gemäss Artikel 3 verletzt. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden. (Urteil 16744/14)
Abstract
BGer – Der im Zürcher Seefeld geplante Sexclub kann gebaut werden. Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen die vorgesehene Umnutzung bisheriger Büroräumlichkeiten zu 14 Zimmern, einem Barbereich, einer Lounge und einem Wellnessbereich abgewiesen. (Urteil 1C_283/2016)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde mehrerer Bürgerinnen und Bürger abgewiesen, mit welcher sie eine Erhöhung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf dem Abschnitt der N13 zwischen Bellinzona Nord und Roveredo Sud erreichen wollten. (Urteil A-6362/2015)