Der elektronische Rechtsverkehr in Frankreich
In Frankreich läuft der elektronische Rechtsverkehr über zwei Datennetzwerke. Ein erstes Netzwerk bzw. eine Gruppe von Netzwerken für den Rechtsverkehr zwischen Anwälten und Gerichten (RPVA) ist auf Initiative der Nationalen Anwaltskammervereinigung (CNB) im Jahr 2005 aufgegleist worden. Im Jahr 2007 hat das französische Justizministerium ein zweites Netzwerk für die Gerichte (RPVJ) eröffnet. Dieses letztere Netzwerk ist den Anwälten nicht zugänglich und wird weiter nicht behandelt. Es bestehen Verbindungen zwischen den beiden Netzwerken bzw. Netzwerkgruppen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Zugang zum Netzwerk
- 2. Rechtliche Grundlagen
- 3. Weitere Anwendungsformen
- 4. Anwendungsbeispiel im konkreten Fall
- 5. Fazit
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