Die Perversität der Bebussung öffentlicher Unternehmen
Am Beispiel der Schweizerischen Post
Die Schweizerische Post steht unter Beschuss: Die Weko verhängte einerseits eine Millionengeld-busse. Andererseits finden Ermittlungen in der PostAuto-Affäre und in Bezug auf mögliche Quersubventionierungen statt. Dieser Beitrag widmet sich der Verhängung von Geldbussen aufgrund von Kartellrechtsverstössen gegenüber öffentlichen Unternehmen am Beispiel der Schweizerischen Post. Eine Bebussung öffentlicher Unternehmen ist u.E. nicht zielführend sondern paradox, da sich der Staat selbst bestraft. Welche Alternativen zu einer Bebussung sind zielführend?
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- 1. Busse seitens der Weko
- 2. Die PostAuto-Affäre
- 3. Verdacht auf illegale Quersubventionierung
- 4. Bebussung öffentlicher Unternehmen
- II. Der gesetzlich teilweise monopolisierte Markt der Schweizerischen Post
- 1. Gesetzliches Monopol der Post
- 2. Die Service-Public-Funktion als Rechtfertigung des Monopols
- 3. Wettbewerb auf den restlichen Märkten
- 4. Gesetzliche Monopole in anderen Bereichen
- 5. Briefmonopol im europäischen Vergleich
- III. Schweizer Kartellrecht und öffentliche Unternehmen
- 1. Die Anwendbarkeit des Kartellrechts
- a. Staatliche Markt- oder Preisordnung
- b. Besondere Rechte zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- 2. Persönlicher Geltungsbereich des schweizerischen Kartellgesetzes
- a. Teilnahme am Wirtschaftsprozess
- b. Wirtschaftliche Selbstständigkeit
- 3. Service-Public-Funktion ist keine Rechtfertigung für Kartellrechtsverstösse
- 4. Die Bebussung bei Wettbewerbsverstössen
- IV. Bedenken gegen die Bebussung öffentlicher Unternehmen
- V. Mögliche Lösungsansätze
- 1. Die Bebussung des Managements
- a. Direkte Sanktionierung des Managements
- b. Vorgabe von clawback-Klauseln
- 2. Ein zeitlich befristetes Verbot, im schweizerischen Markt Dienstleistungen anzubieten
- 3. Kein Vorteil im Wettbewerb
- VI. Resümee
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