Vernehmlassung zur neuen Berufsbildungsverordnung
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement mit der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens für eine neue Verordnung über die Berufsbildung (BBV) beauftragt. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 18. August 2003.
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