EBK eröffnete Vernehmlassung zu einem Rundschreiben «Kreditderivate»
Die Bankenverordnung und die dazu gehörenden Rundschreiben haben sich bisher nicht explizit über Kreditderivate ausgelassen. Die eigenmittelmässige Behandlung wurde von der EBK entweder auf Anfrage im Einzelfall entschieden oder vom betreffenden Institut in Zusammenarbeit mit der bankengesetzlichen Revisionsstelle direkt erarbeitet.
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