Zulässige Beschränkung auf zwölf Personen
Besuchsregelung in der Pöschwies
Die in der Hausordnung der Strafanstalt Pöschwies vorgesehene Regelung, wonach ein Gefangener maximal zwölf verschiedene Personen als private Besucher empfangen darf, verträgt sich laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts mit dem Anspruch der Gefangenen auf Privat- und Familienleben.
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