Einwilligung des Ehepartners für eine Bürgschaft in jedem Fall notwendig
Bundesrat stimmt dem Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrates zu
Geht eine verheiratete Person eine Bürgschaft ein, soll sie in Zukunft in jedem Fall die Zustimmung des Ehepartners einholen müssen. Der Bundesrat stimmt in seiner am 8. September 2004 veröffentlichten Stellungnahme einem entsprechenden Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zu.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare