SICAF et sociétés en commandites de placement collectif : où commence et où finit leur assujettissement à la loi sur les placements collectifs de capitaux ?
Eines der Ziele des neuen Kollektivanlagengesetzes (KAG) war, die Gesetzgebung auf alle Kollektivanlagen auszudehnen, getreu dem Prinzip «same business, same risks, same rules». Merkwürdigerweise scheinen im Gesetzgebungsprozess die Auswirkungen dieser Ausdehnung nicht analysiert worden zu sein. Die für die SICAFs gewählte Lösung ist ein politischer Kompromiss und stellt zudem eine Ausnahme vom neuen Paradigma dar. Gesellschaften, die vorwiegend Investitionen tätigen, sehen sich u.U. mit der heiklen Frage einer eventuellen Unterstellung unter das KAG konfrontiert; einer Frage, die im Hinblick auf das primäre Ziel des KAG, den Investorenschutz, untersucht werden müsste.
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