Bundesgericht reagiert auf Urteil aus Strassburg
BGer – Das Bundesgericht hat auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) reagiert und die unbefristete Wegweisung eines kriminellen Türken auf 10 Jahre Landesverweis beschränkt. Seine Rückkehr in die Schweiz ist damit frühestens 2013 möglich. (Urteil 2F_11/2008)
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