U1 TV zu Recht aus Analognetz gekippt
Fernsehsender vor Bundesgericht abgeblitzt
BGer – Die Cablecom hat den TV-Sender U1 TV zu Recht aus ihrem analogen Kabelnetz gekippt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Privatsenders abgewiesen und die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Sender seine Aufschaltung verlangen kann. (Urteil 2C_899/2008)
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