Kein Freispruch für Überholmanöver vor Rechtskurve
BGer – Das Schwyzer Kantonsgericht hätte einen Autolenker für sein gefährliches Überholmanöver nicht ungestraft lassen dürfen. Das Bundesgericht hat der Staatsanwaltschaft Recht gegeben. (Urteil 6B_272/2010)
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