Le TF confirme l'invalidation d'une initiative municipale genevoise
BGer – Das Bundesgericht bestätigte die Ungültigerklärung einer kommunalen Initiative. Diese forderte die Beibehaltung der Vorteile, die die Stadt Genf den Rentenempfängern der AHV/IV bezahlt. Die Stadt und das Komitee der Initiative hatten gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Einspruch eingelegt. (Urteile 1C_49/2010 und 1C_51/2010) (sk)
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