IV: Kein Anspruch auf unbegrenzte Ergänzungsleistungen
BGer – Behinderte Menschen haben keinen grundrechtlichen Anspruch auf unbegrenzte Ergänzungsleistungen für Pflege und Betreuung zu Hause. Laut Bundesgericht hat der Kanton Schwyz die Obergrenze der jährlichen Zahlungen zu Recht auf 90’000 Franken limitiert. (BGE 9C_881/2011)
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