Tätigkeit kantonaler Gebäudeversicherungen im Privatmarkt erlaubt
BGer – Kantonalen Monopol-Gebäudeversicherungen darf erlaubt werden, im Markt privater Versicherer tätig zu werden. Das Bundesgericht hat im Fall des Kantons Glarus entschieden, dass die Wirtschaftsfreiheit nicht verletzt wird, wenn gewisse Bedingungen wie das Verbot der Quersubventionierung eingehalten werden. (BGE 2C_485/2010)
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