Frau mit Behinderung durch Nicht-Einbürgerung diskriminiert
BGer – Geistig behinderten Personen darf die Einbürgerung nicht mit der Begründung verwehrt werden, dass sie gar nicht verstehen würden, um was es geht. Die Gemeindeversammlung der Stadt Amriswil im Thurgau hat laut Bundesgericht eine junge Frau aus Serbien diskriminiert. (Urteil 1D_2/2012)
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