Beschwerde gegen fürsorgerische Unterbringung
Zulässige Begründungspflicht vor zweiter kantonalen Instanz
BGer – Die Regelung eines allfälligen zweitinstanzlichen Beschwerdeverfahrens im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung fällt in die Kompetenz der Kantone, die mithin auch befugt sind, eine Begründung für die Beschwerde an die kantonale Oberinstanz zu verlangen. (Urteil 5A_327/2013)
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Rechtliches
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