Dublin-Verfahren: Neue Verordnungen zu Dublin und Eurodac
Der Bundesrat hat am 14. August 2013 die Übernahme der neuen Dublin III- und Eurodac-Verordnungen gutgeheissen – unter dem Vorbehalt, dass ihnen das Eidgenössische Parlament zustimmt. Die neuen Verordnungen sollen zu effizienteren Dublin-Verfahren führen und die Rückführung von Asylsuchenden in den zuständigen Staat erleichtern. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eröffnet am 14. August 2013 das Vernehmlassungsverfahren. Dieses dauert bis zum 15. November 2013.
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