Promillegrenze für Führer von Sport- und Freizeitschiffen
Ab dem 15. Februar 2014 gilt für Führer von Sport- und Freizeitschiffen wie im Strassenverkehr ein Alkohol-Grenzwert von 0,5 Promille. Der Bundesrat hat am 15. Januar 2014 die entsprechende Revision der Binnenschifffahrtsverordnung verabschiedet. Gleichzeitig wird das grundsätzliche Kitesurf-Verbot auf Schweizer Seen aufgehoben, wie dies das Parlament beschlossen hat.
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