Jusletter

Promillegrenze für Führer von Sport- und Freizeitschiffen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Schiffahrt
  • Zitiervorschlag: Jurius, Promillegrenze für Führer von Sport- und Freizeitschiffen, in: Jusletter 20. Januar 2014
Ab dem 15. Februar 2014 gilt für Führer von Sport- und Freizeitschiffen wie im Strassenverkehr ein Alkohol-Grenzwert von 0,5 Promille. Der Bundesrat hat am 15. Januar 2014 die entsprechende Revision der Binnenschifffahrtsverordnung verabschiedet. Gleichzeitig wird das grundsätzliche Kitesurf-Verbot auf Schweizer Seen aufgehoben, wie dies das Parlament beschlossen hat.

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