Anhörung zur Totalrevision des Rundschreibens «Liquidität Banken»
Ab 2015 soll ein neuer, international harmonisierter Liquiditätsstandard für Banken gelten. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) führt mit einer Revision der Liquiditätsverordnung die kurzfristige Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio) ein. Diese beruht auf den Basel-III-Mindeststandards. Gleichzeitig passt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA das Rundschreiben 2013/6 «Liquidität Banken» entsprechend an. Die Anhörungsfrist dauert jeweils bis zum 28. März 2014.
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