Besonderheiten bei Bauimmissionen
Der neue Art. 679a ZGB
Der neu geschaffene Art. 679a ZGB bezieht sich auf die rechtmässige Bewirtschaftung des Grundstücks und damit einhergehenden Schadensfällen. Demnach sollen die üblichen Rechtsbehelfe des Art. 679 ZGB unter den Voraussetzungen von Art. 679a ZGB auf die Schadenersatzklage reduziert werden. Die Auswirkungen des neuen Art. 679a ZGB, gerade hinsichtlich der Behandlung von Bauimmissionen, bilden die Grundlage des Aufsatzes.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitende Bemerkungen
- II. Immissionsschutz im Nachbarrecht
- III. Immissionen aus Bautätigkeit
- 1. Einleitende Bemerkungen
- 2. Die bundesgerichtliche Lösung vor der Revision
- 3. Der neue Art. 679a ZGB
- 3.1. Rechtmässige Ausübung («Bewirtschaftung»)
- 3.2. Übermässige Nachteile
- 3.3. Unvermeidbarkeit
- 3.4. Zeitlich vorübergehend
- 3.5. Ersatzfähiger Schaden
- IV. Persönliche Würdigung
- V. Verwendete Literatur
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