Zwangseinweisung nur bei Gefahr
BGer – Das Bundesgericht besteht darauf, dass eine fürsorgerische Klinikunterbringung nur angeordnet werden darf, wenn die betroffene Person für sich selber oder für Dritte eine konkrete Gefahr darstellt. Bloss finanzielle Risiken genügen nicht. (Urteil 5A_872/2013)
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