Anrufung eines Richters bei Freiheitsentzug
BGer – Personen, die von der Polizei während mehrerer Stunden festgenommen werden, um unbewilligte Demonstrationen nach einer 1. Mai-Feier zu verhindern, haben Anspruch auf unmittelbare Anrufung eines Richters. Das Bundesgericht heisst Beschwerden von drei betroffenen Personen teilweise gut und überweist die Angelegenheit an das Zwangsmassnahmengericht zur materiellen Beurteilung. (Urteile 1C_350/2013, 1C_352/2013 und 1C_354/2013)
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