Tödlicher Rafting-Unfall ohne strafrechtliche Folgen
BGer – Der tödliche Unfall einer Zürcher Schülerin bei einem River-Rafting-Ausflug auf der Saane hat definitiv keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Eltern gegen die Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung abgewiesen. (Urteil 6B_165/2013)
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