Kriterien für Steuererleichterungen von Biotreibstoffen verschärft
In der Schweiz sind Biotreibstoffe von der Steuer befreit, sofern ökologische und soziale Mindestanforderungen erfüllt sind. Jetzt werden die Kriterien für eine Steuererleichterung verschärft. Der Ständerat hat am 13. März 2014 entsprechenden Gesetzesänderungen zugestimmt.
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