Fall Kneubühl
BGer – Die Beschwerde von Peter Hans Kneubühl gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 20. November 2013 wird vom Bundesgericht abgewiesen. Es bleibt damit bei der angeordneten stationären therapeutischen Massnahme. (Urteil 6B_286/2014)
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