Physiotherapeuten in Appenzell-Ausserrhoden ohne Tarifstruktur
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat den von der Regierung des Kantons Appenzell-Ausserrhoden festgesetzten Taxpunktwert für Physiotherapeuten aufgehoben. Für die Bestimmung eines Wertes fehlt die Berechnungsgrundlage. Diese muss gesamtschweizerisch festgelegt werden. (Urteile C-150/2014, C-144/2014 und C-5946/2014)
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