Indemnisation confirmée pour une Marocaine exploitée
BGer – Eine junge Marokkanerin, welche ohne Bezahlung für zwei Freundinnen ihrer Mutter in Genf gearbeitet hatte, erhält nachträglich mehr als 250‘000 Franken Lohn und Überstunden ausbezahlt. Das Bundesgericht bestätigte somit das Urteil des Arbeitsgerichts. (Urteil 4A_683/2014) (sts)
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