Pensionskassenvorbezug für das Eigenheim
In der Sommersession 2015 hat das Parlament eine Änderung des ZGB bezüglich des Vorsorgeausgleichs bei einer Scheidung beschlossen. Zudem wurde auch der Vorbezug von Pensionskassengeldern für die Finanzierung des Eigenheims neu geregelt. Mit Letzterem befasst sich der Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
- I. Änderung im ZGB
- II. Finanzierung des Eigenheims durch Pensionskassengelder
- 1. Grundsatz
- 2. Neuerung
- 3. Bisherige Regelung
- III. Schutz der Wohnung der Familie
- IV. Grundbuchliche Aspekte
- V. Vorsicht bei der Auszahlung des BVG-Vorbezugs
- VI. Abschaffung des BVG-Vorbezugs
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