Abzug bei Arbeitslosengeld von ehemaligem SECO-Mitarbeiter zulässig
BGer – Der wegen ungetreuer Amtsführung und Betrug beschuldigte ehemalige SECO-Ressortleiter muss sich einen Abzug von rund 4'300 Franken von seinem Arbeitslosengeld gefallen lassen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Altersrente vom Taggeld abzuziehen ist, obwohl die Bundesanwaltschaft das gesamte Pensionskassenguthaben des Mannes beschlagnahmt hat. (Urteil 8C_422/2015)
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