Überprüfung der Medikamentenpreise
BGer – Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) darf sich bei der periodischen Überprüfung von Arzneimitteln der Spezialitätenliste nicht auf einen Vergleich mit Auslandpreisen beschränken. Die Prüfung muss auch einen Vergleich mit anderen Produkten gleicher Indikation bzw. ähnlicher Wirkungsweise (therapeutischer Quervergleich) umfassen. Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und weist die Beschwerde des BAG ab. (Urteil 9C_417/2015)
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