Affäre Mörgeli: Beweise gegen Zürcher Professorin unzulässig
BGer – Der erstinstanzliche Freispruch für die ehemalige Zürcher Titularprofessorin Iris Ritzmann könnte rechtskräftig werden: Die Zürcher Staatsanwaltschaft prüft, ob sie ihre Berufung zurückziehen wird. Dies nachdem das Bundesgericht die erhobenen Beweismittel für nicht verwertbar eingestuft hat. (Urteil 1B_26/2016)
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