Fürsorgerische Unterbringung in Gefängnis Lenzburg nicht zu beanstanden
BGer – Ein Mann aus dem Kanton Aargau, der 2009 als 16-Jähriger eine junge Frau getötet hat, darf einstweilen in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg fürsorgerisch untergebracht werden. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Betroffenen ab. (Urteil 5A_652/2016)
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