Überschussmodell Sympany
BGer – Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat dem Krankenversicherer Sympany zu Recht untersagt, den Versicherten für das Geschäftsjahr 2013 Überschüsse zurückzuzahlen. Dafür bestand keine gesetzliche Grundlage, wie das Bundesgericht entschieden hat. (Urteil 9C_582/2016)
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