Vorsicht, Feiertage!
Gerichts- und Betreibungsferien bei SchKG-Klagen
Das Bundesgericht hat in zwei neuen Leitentscheiden 5A_834/2015 vom 20. Januar 2017 sowie 4A_139/2016 vom 14. Dezember 2016, beide zur Publikation vorgesehen, grundlegende Fragen zum Verhältnis zwischen Gerichts- und Betreibungsferien geklärt und damit für Rechtssicherheit gesorgt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ferien sind nicht gleich Ferien
- 1.1. Gerichtsferien in der ZPO
- 1.2. Betreibungsferien im SchKG
- 2. Abgrenzungskriterien
- 2.1. Nicht gerichtliche Angelegenheiten des SchKG: Analoge Heranziehung der ZPO-Fristenbestimmungen
- 2.2. Gerichtliche Angelegenheit des SchKG: Direkte Anwendbarkeit der ZPO-Fristenbestimmungen
- 3. Klärung Nr. 1: SchKG-Betreibungsferien auch für SchKG-Klagen materiell-rechtlicher Natur
- 3.1. Ausgangslage
- 3.2. Sachverhalt
- 3.3. Erwägungen des Bundesgerichts
- 3.4. Würdigung
- 4. Klärung Nr. 2: SchKG-Betreibungsferien gelten nicht für ZPO- Rechtsmittelfristen
- 4.1. Ausgangslage
- 4.2. Sachverhalt
- 4.3. Erwägungen des Bundesgerichts
- 4.4. Würdigung
- 5. Schlussfolgerungen
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