Reduzierte Revisionsaufsicht über ausländische Unternehmen
Die Eidgenössischen Räte haben die Zuständigkeit der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) für die Aufsicht über ausländische Revisionsunternehmen reduziert. Der Investorenschutz soll aber weiterhin gewährleistet werden. Der Bundesrat hat nun an seiner Sitzung vom 23. August 2017 das entsprechende Gesetz, gegen das kein Referendum ergriffen wurde, auf den 1. Oktober 2017 in Kraft gesetzt.
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